Geständnis, Zivilprozessrecht Bedeutung

Suchen

Geständnis, Zivilprozessrecht

Geständnis, Zivilprozessrecht Logo #42834Im Zivilprozess wird mit Geständnis die Prozesshandlung bezeichnet, mit der eine von der Gegenpartei behauptete und ihr günstige Tatsache als wahr anerkannt (= zugestanden) wird. Zugestandene Tatsachen müssen im Zivilprozess nicht mehr bewiesen werden (§ 288 ZPO). Ein Zugestehen kann auch durch Nichtbestreiten erfolgen. Für eine Wirksamkeit mu...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/gestaendniszivil.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.